Betreff
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Drei reichen!“ betreffend die Zahl der Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats
- Antrag des Magistrats vom 15.09.2016 -
Vorlage
STV/0269/2016
Aktenzeichen
- 13 - Vi/Hn - Tel. 1014
Art
Stadtverordnetenvorlage