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Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Drei reichen!“ betreffend die Zahl der Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats
Informationen
Beratungen
Betreff
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Drei reichen!“ betreffend die Zahl der Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats
- Antrag des Magistrats vom 15.09.2016 -
Vorlage
STV/0269/2016
Aktenzeichen
- 13 - Vi/Hn - Tel. 1014
Art
Stadtverordnetenvorlage
VO
Stadtverordnetenvorlage
Bürgerbegehren