TOP Ö 6: Bildung eines Akteneinsichtsausschusses „Jahresabschluss 2018 in Verbindung mit dem Bericht des Revisionsamtes“ gem. § 50 Abs. 2 HGO i.V. mit § 17 Abs. 2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung - Dringlichkeitsantrag der FW-Fraktion vom 19.05.2021 -