Sitzung
STV/019/2013
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Raum
Gießen, im Stadtverordnetensitzungssaal, Rathaus, Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Datum
14.03.2013
Zeit
18:06-20:05 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1
Fragestunde
 
Ö 1.1
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Persch vom 26.02.2013 - Fahrgastaufkommen der Buslinie 5 -

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 
Ö 1.2
Anfrage gem. § 30 GO des Stv. Beltz vom 16.02.2013 - Schülerbetreuung an Gießener Schulen -

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

ANF/1418/2013
Ö 2
Neufassung der Abwassersatzung der Universitätsstadt Gießen
- Antrag des Magistrats vom 05.02.2013 -

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

STV/1384/2013
Ö 3
Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung - Antrag des Magistrats vom 11.02.2013

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1395/2013
Ö 4
151. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2011: Sonderstatusstädte“ - Empfehlungen des Schlussberichts
- Antrag des Magistrats vom 21.01.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1358/2013
Ö 5
16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohe Warte",
hier: Beschluss
- Antrag des Magistrats vom 05.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1383/2013
Ö 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. GI 03/13 „Hohe Warte“,
hier: Wechsel des Vorhabenträgers
- Antrag des Magistrats vom 19.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1419/2013
Ö 7
Beschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Grüninger Pfad"
- Antrag des Magistrats vom 05.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1386/2013
Ö 8
Fortschreibung des Altenhilfeplanes
- Antrag des Magistrats vom 07.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1394/2013
Ö 9
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 100 HGO - Amt 65 - Gebäudewirtschaft Betrieb u. Unterhaltung
- Antrag des Magistrats vom 14.01.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1342/2013
Ö 10
Schutz vor Kinderarbeit – Soziale Ziele für das städtische Beschaffungswesen
- Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1427/2013
Ö 11
Berichtsanträge
 
Ö 11.1
Kosten Fußgängerquerung Ostanlage
- Antrag der FW-Fraktion vom 18.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1424/2013
Ö 12
Anfrage gem. § 28 GO des Stv. Janitzki vom 30.01.2013 - Lahnpark -

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

ANF/1375/2013
Ö 13
Privatisierung der Wasserversorgung
- Antrag der Die Linke.Fraktion vom 05.02.2013 -

Beschluss: Zurückgezogen

STV/1388/2013
Ö 13.1
Keine Privatisierung des Trinkwassers! Wasserversorgung ist Daseinsvorsorge!
- Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2013 -

Beschluss: Einstimmig beschlossen

STV/1426/2013
Ö 14
Bericht des Radverkehrsbeauftragten der Universitätsstadt Gießen
- Antrag der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen vom 09.02.2013 -

Beschluss: Geändert einstimmig beschlossen

STV/1399/2013
Ö 15
Erhaltung bzw. Fortführung der Drogenberatung in der Schanzenstraße
- Antrag der Die Linke.Fraktion vom 16.02.2013 -

Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

STV/1415/2013
Ö 16
Wiederaufstellung der Straßenlaternen am kombinierten Fußgänger-/Fahrradweg zwischen Waldbrunnenweg und dem Wiesecker Feuerwehrgebäude (Philosophenstraße)
- Antrag der Die Linke.Fraktion vom 16.02.2013 -

Beschluss: Zurückgezogen

STV/1416/2013
Ö 17
Tägliche Reinigung der Räumlichkeiten an Gießener Schulen
- Antrag der Die Linke.Fraktion vom 15.02.2013 -

Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

STV/1417/2013
Ö 18
Helmpflicht für Fahrradfahrer unter 16 Jahren
- Antrag der FW-Fraktion vom 19.02.2013 -

Beschluss: Zurückgezogen

STV/1423/2013
Ö 19
Ablehnung des Kinderförderungsgesetzes
- Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2013 -

Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

STV/1425/2013
Ö 20
Verschiedenes
 

Nicht öffentlicher Teil:

N 21
Fragestunde für nicht öffentliche Angelegenheiten
 
N 22
Veräußerung einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks in der Gemarkung Gießen
 
N 23
Verkauf einer Teilfläche eines städtischen Gewerbegrundstücks in der Gemarkung Lützellinden
 
N 24
Verschiedenes für nicht öffentliche Angelegenheiten